EFTA ist davon überzeugt, dass es die Pflicht unabhängiger Justizbehörden ist sich bei juristischen Ermittlungen sich an das Gesetz zu halten und gewissenhaft den Rechtssicherheit von Verfahren zu garantieren. Jegliche juristische Instanz ist, falls sie „inkompetent“ oder „unverhältnismäßig“ handelt, des Machtmissbrauches anzuklagen. Machtmissbrauch heißt hier nicht nur, dass gegen die Menschenrechte verstoßen wird, sondern das die Bürger die Rechtmäßigkeit der Justiz anzweifeln und ihr misstrauen; Der Verstoß gegen die Menschenrechte und die völlig kontroverse Inhaftierung schaden dem Ansehen der Justiz. Während der Ermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten Chen werden folgende Missstände festgestellt:
1. Ermittlungen werden mit Doppelmoral und individuellen politischen Intentionen gehandhabt
Bevor der ehemalige Präsident Chen offiziell angeklagt worden war, wurden ihm bereits Handschellen angelegt und verboten das Land zu verlassen. Sofort wurde er ins Gewahrsam genommen und Besuch verweigert. Als Präsident Ma Ying-jeou offiziell wegen Korruption angeklagt wurde kam er weder in Untersuchungshaft noch wurde ihm verweigert wegen einem Interview nach Singapur zu fliegen. Diese Doppelmoral hat bereits das Ansehen des taiwanesischen Rechtssystemes großen Schaden getan, was es der Bevölkerung unmöglich macht in das bestehen Rechtssystem zu vertrauen.
2. Verstoß gegen das Ermittlungsgeheimnis
Der Geheimdienst veröffentlicht ununterbrochen sensible Informationen der laufenden Ermittlung, welche unter Geheimhaltung sind. Diese Informationen werden u.a. in Zeitungen als Fakten präsentiert, obwohl eine richterliche Rechtssprechung noch nicht stattgefunden hat. Der Justizminister Wang Ching-feng (王清峰) hat den Medien gegenüber nicht-richterliche Interpretationen des Falles bekannt gegeben und leitet die Ermittlungen.
3. Verfassungswidriger Austausch des Richters
Während des laufenden Verfahrens wurde der Richter Chou Chan-chun (周占春) ersetzt. Ein Akt der den juristischen Prinzipien widerspricht, indem die Exekutive mit der Judikativen imperativ interveniert. Dieser Eingriff lässt die juristische Legitimation des Verfahrens zusammenbrechen.
4. Um die Inhaftierung zu verlängern wird Gebrauch von absurden Gründen gemacht
Der Austausch von Tsai Shou-hsun (蔡守訓 ) durch einen anderen Richter wird gefolgt von jedmöglichen fantastischen Gründen, um die Inhaftierung zu verlängern:
Unablässiges Nicht-Gestehen, Eintritt in eine Partei, Zustimmung zu eine Interview mit den Medien, Publizieren, Hungerstreik und Unterlassung von Kooperation mit der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft zeigt eine große Diskrepanz an rechtfertigenden Gründen für die unbefristete Haft des ehemaligen Präsidenten Chen. Weiterhin werden durch Vorenthalt von ärztlicher Behandlung gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen. Diese unrechtmäßige Gefangenschaft dauert bereits mehr als 200 Tage an. Auf diese Art und Weise handelt das Gericht mehr als parteiisch und verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bzw. die Unschuldsvermutung.
5. Verstoß gegen die Menschenrechte
Das Taipei Detention Center erarbeitete neue unkonventionelle Strafen speziell für Chen wie: Eintägiges Besuchsverbot, Verbot von Sport für drei Tage und Entfernen des Fernsehgeräts und Radios; Aus Protest ging Chen in Hungerstreik. Bevor die Schuld von Chen Shui-bian noch nicht erwiesen ist, hat …. nicht das Recht irgendwelche Strafen an seiner Person zu vollziehen. Diese unzumutbaren Strafen gegenüber einem Schuldigen, denn laut Gesetz ist jeder unschuldig, dessen Schuld noch nicht bewiesen wurde, verstößt gegen die Menschenrechte. In einem Rechtsstaat darf solch unzumutbares Handeln nicht vorkommen.
Basierend auf den genannten Punken fordert EFTA:
1.) Die sofortige Freilassung des ehemaligen Präsidenten Chen Shui-bian.
2.) Die Justizbehörden müssen sich an das Gesetz und die universellen Menschenrechten durchsetzen sowie diese Art von Machtmissbrauch und unnötigen Kontroversen beenden.
3.) Die Regierung muss den Menschenrechtsverstößen nachgehen und die Betroffenen zur Verantwortung ziehen.
European Federation of Taiwanese Associations
12. Juli 2008
(Dieser Beitrag ist nicht von TEWA verfasst worden, wurde aber mit freundlicher Genehmigung von EFTA zur Publikation durch TEWA freigegeben.)